Vertragsbestimmungen
Nutzung der Einrichtungen
Power Rheintal GmbH (nachfolgend „KRAFTWERK Fitness“) überlässt dem Mitglied gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten gemäss separater Hausordnung zur Benutzung. Die Öffnungszeiten von KRAFTWERK Fitness werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen bleiben vorbehalten. Die Benutzungsrechte sind persönlich, nicht übertragbar und nicht für Drittpersonen bestimmt. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Anwesenheit vor jedem Training mittels Ein-Check-System zu registrieren.
Dopingfreiheit
KRAFTWERK Fitness bekennt sich zu einem dopingfreien Sport. Das Mitglied verpflichtet sich, jegliche Form von Doping zu unterlassen.
Gesundheitszustand
Das Mitglied bestätigt mit Vertragsabschluss, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat vor der Anmeldung eine ärztliche Abklärung zu erfolgen. Ein ärztliches Attest ist jedoch nicht erforderlich.
Eigenes Risiko
Die Benutzung der Einrichtungen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Mitglieds. Jegliche Haftung von KRAFTWERK Fitness wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Betriebsunterbrechungen
Betriebsunterbrechungen infolge Reinigung, Reparaturen, Zufall, höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen (z. B. Pandemie, Epidemie, gesetzliche Schliessungen) berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Übersteigen solche Unterbrechungen während eines Vertragsjahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der übersteigenden Unterbrechungen. Weitere Ansprüche des Mitglieds sind ausgeschlossen. An gesetzlichen Feiertagen gelten spezielle Regelungen.
Verhinderungen des Mitglieds
Persönliche Verhinderungen wie Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Ferien, berufliche Verpflichtungen oder sonstige Gründe entbinden nicht von den vertraglichen Verpflichtungen und berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Bei ärztlich bestätigter Dauererkrankung, längerem Militärdienst oder Härtefällen kann der Vertrag auf schriftlichen Antrag und im Einvernehmen mit KRAFTWERK Fitness für eine bestimmte Zeit pausiert werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne der Pause. Die vereinbarte Zahlungsweise bleibt unverändert.
Keine Rückerstattung
Rückerstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind in jedem Fall ausgeschlossen – unabhängig vom Grund der Nichtnutzung (z. B. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Ferien, berufliche Verhinderungen, behördlich angeordnete Schliessungen). Allfällige Kulanzlösungen (z. B. Vertragsunterbruch oder Gutschriften) liegen ausschliesslich im Ermessen von KRAFTWERK Fitness und begründen keinen Rechtsanspruch.
Standortverlegung
Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt KRAFTWERK Fitness vorbehalten.
Hausordnung / Vertragsverstösse
Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Verstösst das Mitglied schwerwiegend gegen diese, ist KRAFTWERK Fitness berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Haftung für Wertgegenstände
KRAFTWERK Fitness haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen oder mitgebrachter Kleidung.
Preisänderungen
Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Umfang von 20 % des bisherigen Betrages möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus schriftlich oder durch Aushang angekündigt.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Vertragsbeginn ist der vereinbarte Trainingsstart. Die Zahlungspflicht besteht während der gesamten Vertragsdauer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der jeweilige Sitz von Power Rheintal GmbH, derzeit 9435 Heerbrugg.